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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die vorliegenden Liefer- und Verkaufsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Angebotes bzw. Geschäftsabschlusses zwischen A&T Bewässerungsanlagen Gesellschaft m.b.H. (im folgenden "A&T" genannt) und dem Kunden (im folgenden "Käufer" oder "Besteller" genannt). Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr auch insoweit, als bei einem Einzel- oder Teilauftrag im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung auf sie nicht besonders Bezug genommen wird. Alle Angebote bzw. Geschäftsabschlüsse richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Ware vom Besteller anerkannt werden. Dies gilt auch, wenn wir anderslautenden Bedingungen des Bestellers nicht widersprechen. Einkaufsbedingungen oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden für das jeweilige Rechtsgeschäft hiermit ausgeschlossen.

2. Lieferbedingungen

Vereinbarte Liefertermine sind nicht verbindlich. Sie gelten jedenfalls als eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die Gefahr auf den Käufer übergegangen ist. Dies setzt voraus, daß uns alle notwendigen, vom Käufer zu beschaffenden Informationen rechtzeitig zugegangen sind. Die Gefahr geht mit der übergabe der bestellten Ware an die den Transport durchführende Person oder Einrichtung auf den Besteller über. Dies gilt auch bei Verwendung unserer Transportmittel. Verzögert sich die Übergabe oder die Versendung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft der Ware an auf den Besteller über. Eine Transportversicherung kann abgeschlossen werden. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers. Eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluß auf den Gefahrenübergang. Teillieferungen sind zulässig. Die Kosten von Retoursendungen an A&T übernimmt jedenfalls der Käufer.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich netto ab Lager Wien. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Nachnahmegebühren, Transportkosten, Transportversicherung, etc. gehen zu Lasten des Käufers. Irrtum, Druckfehler oder Preisänderungen sind vorbehalten. Zahlungen sind sofort ohne Abzug fällig. Unbeschadet anderslautender Bestimmungen des Bestellers, werden Zahlungen auf die jeweils ältesten Forderungen verrechnet. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und für uns spesen- und kostenfrei angenommen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber und nicht an Erfüllungs Statt angenommen. Bei überschreitung eines vereinbarten Zahlungstermines werden, ohne daß es einer Mahnung bedarf, 1,5% Verzugszinsen pro Monat oder Verzugszinsen in der Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der österreichischen Nationalbank zuzüglich Umsatzsteuer, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines höheren Schadens, fällig. Außerdem ist der Besteller in jedem Fall verpflichtet, die Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Sollten die von uns zu entrichtenden Bankzinsen höher sein, gelten diese als vereinbart. Der Besteller ist nicht berechtigt, eine Aufrechnung gegen bestehende oder behauptete Gegenforderungen vorzunehmen, bzw. Zahlungen, aus welchem Grund auch immer, insbesondere wegen behaupteter Garantie- oder Gewährleistungsansprüche oder wegen nicht vollständiger Lieferung, zurückzuhalten. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder uns nach dem Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen bekannt wird. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten.

4. Gewährleistung

Wir gewährleisten, daß unsere Lieferungen nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Für mangelhafte Lieferungen oder Leistungen beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung nach unserer Wahl auf Verbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Soweit wir einen gerügten Mangel anerkennen, übernehmen wir die zum Zweck der Nachbesserung anfallenden Arbeits- und Materialkosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten, gehen zu Lasten des Käufers. Jede Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn Defekte durch unsachgemäße Handhabung, normalen Verschleiß oder durch von uns nicht genehmigte Eingriffe, wie Nachbesserungs- oder sonstige Arbeiten herbeigeführt wurden. Kann der Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzteillieferung nicht behoben werden, so kann der Besteller eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Kommt eine Vereinbarung über die Höhe der Herabsetzung nicht zustande, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Alle weitergehenden oder anderen als in diesen Bedingungen vorgesehenen Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Produkte, sowie die aus ihrer Be- oder Verarbeitung entstehenden Sachen, verbleiben bis zur Erfüllung aller uns jetzt oder künftig gegen den Besteller zustehenden Ansprüche in unserem Eigentum (Vorbehaltsprodukte). Wir sind berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Vermögen abgelehnt wird oder Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit bestehen. In diesem Fall sind die gelieferten Produkte zurückzustellen und ist der Auftraggeber verpflichtet, für die eingetretene Wertminderung sowie für Aufwendungen bereits erbrachter Leistungen und sonstiger Schäden Ersatz zu leisten. Wir können eine Stornogebühr von 20% des Kaufpreises verlangen.

6. Haftung

A&T haftet nur für Schäden, die durch ihre grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verschuldet wurden und zwar nur bis zur Höhe des vereinnahmten Entgeltes jenes Produktes, das den Schaden verursacht hat. Ansprüche, die darüber hinaus gehen, insbesondere alle weiteren Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Der Ersatz von Schäden für entgangenen Gewinn sowie von mittelbaren und/oder Folgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen. Ein durch grobe Fahrlässigkeit verursachter Schaden wird nur bis zur Höhe des Betrages ersetzt, der uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller uns bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorausschaubar war.

7. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.

8. Abtretbarkeit von Ansprüchen

Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können vom Kunden nur im schriftlichen Einvernehmen mit A&T an Dritte abgetreten werden.

9. Gerichtsstand - Sonstiges

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien als vereinbart. Erfüllungsort ist Wien. Eine Anfechtung des Vertrages wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes wird hiermit ausgeschlossen. Pläne, Skizzen, Planungen, etc. die A&T erstellt oder durchführt, gelten als geistiges Eigentum nach UrhG und dürfen Dritten bei sonstigem Schadensersatz nicht zugänglich gemacht werden.Unsere Angebote sind in allen Teilen freibleibend. Muster, Maße, Gewichte, Skizzen, usw. sind als ungefähr anzusehen. Kataloge und Abbildungen sind für die Ausführung nicht bindend.

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